Ein MID-Zähler misst die geladenen Kilowattstunden genau – das reicht für die eigene Kontrolle und oft auch für eine pauschale Erstattung. Eine eichrechtskonforme Wallbox geht einen Schritt weiter: Sie speichert die Messwerte manipulationssicher und signiert sie, sodass Sie den Strom rechtssicher mit Dritten abrechnen dürfen. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, ob jemand für den geladenen Strom bezahlt.
Was bedeutet „MID“?
MID steht für Measuring Instruments Directive, die EU-Messgeräterichtlinie. Ein MID-Zähler ist ein geprüfter Stromzähler, der die geladene Energie zuverlässig und mit definierter Genauigkeit in Kilowattstunden erfasst. Viele Wallboxen haben einen solchen Zähler bereits integriert. Er zeigt Ihnen exakt, wie viel Strom in Ihr Auto geflossen ist – ideal für die eigene Dokumentation.
Was bedeutet „eichrechtskonform“?
Eichrechtskonform heißt: Die Wallbox erfüllt zusätzlich die Anforderungen des deutschen Mess- und Eichgesetzes. Die Messwerte werden nicht nur genau erfasst, sondern auch manipulationssicher gespeichert, signiert und nachträglich überprüfbar gemacht. Über eine Transparenzsoftware kann jeder Ladevorgang eindeutig einem Nutzer zugeordnet und die Abrechnung kontrolliert werden. Das ist die Voraussetzung, um geladenen Strom rechtssicher zu verkaufen oder abzurechnen.
Der entscheidende Punkt: Rechnet jemand ab?
Die Faustregel ist einfach:
- Nur eigenes Laden, niemand zahlt: Sie brauchen weder MID noch Eichrecht. Ein integrierter Zähler ist reiner Komfort.
- Eigene Kontrolle oder pauschale Erstattung: Ein MID-Zähler genügt meist.
- kWh-genaue Abrechnung mit Dritten: Hier ist eine eichrechtskonforme Wallbox Pflicht.
Typische Fälle, in denen Eichrecht Pflicht ist
- Dienstwagen-Abrechnung: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die zu Hause geladenen Kilowattstunden exakt erstattet und das gegenüber dem Finanzamt sauber belegt werden muss. Wie wir das in der Praxis lösen, zeigt unser Kundenprojekt go-e Pro in Köln: eichrechtskonform für den Dienstwagen.
- Vermietung / Mehrfamilienhaus: Wenn Sie Mietern oder Stellplatznutzern den geladenen Strom in Rechnung stellen.
- Öffentliches oder halböffentliches Laden: Sobald fremde Nutzer gegen Bezahlung laden, ist das Eichrecht zwingend.
Für die einfache pauschale Erstattung reicht dagegen häufig schon ein MID-Zähler – wie in unserem Projekt Mennekes Amtron 4Business mit MID-Zähler in Lohmar.
Unsere Empfehlung
Wir klären vor der Installation gemeinsam, ob und wie der geladene Strom abgerechnet werden soll – und wählen dann die passende Wallbox. So zahlen Sie nicht unnötig für Eichrecht, das Sie nicht brauchen, riskieren aber auch keine Abrechnung, die rechtlich nicht hält. Ihren Richtpreis sehen Sie in zwei Minuten im Wallbox-Preisrechner.
