Elektroanschluss für Wärmepumpen
Eine Wärmepumpe ab 4,2 kW ist nach §14a EnWG steuerbar einzubinden – dafür erhalten Sie reduzierte Netzentgelte. Wir schließen Ihre Wärmepumpe normgerecht an, sichern sie korrekt ab, bereiten den Zählerschrank vor und übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber – im Rhein-Sieg-Kreis, in Bonn und Köln.
Was zum Elektroanschluss einer Wärmepumpe gehört
Die Wärmepumpe selbst setzt der Heizungsbauer – den elektrischen Teil übernehmen wir fachgerecht:
- Eigener Stromkreis mit passender Zuleitung und Absicherung
- Fehlerstromschutz (FI/RCD) je nach Anforderung
- §14a-konforme steuerbare Einbindung (Steuergerät / Schnittstelle)
- Vorbereitung oder Erneuerung des Zählerschranks nach VDE-AR-N 4100
- ggf. separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung
- Anmeldung beim Netzbetreiber – komplett von uns
§14a EnWG: reduzierte Netzentgelte für Ihre Wärmepumpe
Seit 2024 müssen neue Wärmepumpen ab 4,2 kW steuerbar sein. Der Netzbetreiber darf die Leistung im seltenen Engpassfall kurz reduzieren – eine Mindestleistung bleibt garantiert. Im Gegenzug profitieren Sie dauerhaft von reduzierten Netzentgelten. Details auf unserer §14a-Modul-Seite und der §14a-Infoseite.
Wärmepumpe und Wallbox gemeinsam
Viele Haushalte betreiben Wärmepumpe und Wallbox zusammen. Mit einem Lastmanagement laufen beide an einem Hausanschluss – mehr dazu im Beitrag Wallbox und Wärmepumpe nach §14a.
FAQ: Wärmepumpe anschließen
Braucht meine Wärmepumpe einen eigenen Zähler?
Gilt §14a EnWG auch für Wärmepumpen?
Reicht mein Hausanschluss für die Wärmepumpe?
Könnt ihr Wärmepumpe und Wallbox zusammen anschließen?
Wärmepumpe fachgerecht anschließen lassen?
Wir übernehmen den kompletten Elektroanschluss inklusive §14a-Einbindung und Netzbetreiber-Anmeldung.
