§14a EnWG Infos Wallbox & Wärmepumpe

§14a EnWG – Wichtige Informationen für Wallbox & Wärmepumpe

Seit 2024 gilt die neue Regelung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

 Sie betrifft sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie:
- Wallboxen für Elektrofahrzeuge
- Wärmepumpen
- Klimaanlagen
- Batteriespeicher

Als Fachbetrieb informieren wir Sie transparent über die gesetzlichen Vorgaben und unterstützen Sie bei der fachgerechten Umsetzung.

Was bedeutet §14a für Sie? 
Der Netzbetreiber darf bestimmte elektrische Anlagen im Bedarfsfall vorübergehend in ihrer Leistung steuern, um das Stromnetz stabil zu halten. 

Wichtig:
➡️ Ihre Anlage wird nicht abgeschaltet, sondern nur bei hoher Netzbelastung temporär geregelt.
➡️ Im Gegenzug profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten. 

Informationsflyer als PDF Hier stellen wir Ihnen den offiziellen Informationsflyer zu §14a EnWG als PDF zur Verfügung: 

📥​ §14a Flyer herunterladen 02246 9069220