Wallbox in NRW: bis zu 190 €/Jahr sparen – und Förderungen prüfen.
Über §14a EnWG senken Sie dauerhaft Ihre Netzentgelte – wir installieren, melden Ihre Wallbox normgerecht an und erstellen auf Wunsch das passende Förder-Konzept. Eingetragener Elektrofachbetrieb (HwK Köln) für Lohmar, Siegburg, Bonn, Köln & den Rhein-Sieg-Kreis.
★★★★★ 5,0 · 43 Bewertungen · Eingetragener Elektrofachbetrieb (HwK Köln)
So sparen Sie über §14a EnWG
Der Netzbetreiber darf Ihre Wallbox bei hoher Netzbelastung kurzzeitig in der Leistung regeln (nie ganz abschalten) – im Gegenzug erhalten Sie reduzierte Netzentgelte. Sie wählen das passende Modul:
Pauschale Reduzierung des Netzentgelts – einfach & für die meisten Haushalte attraktiv.
Reduzierter Arbeitspreis auf den Ladestrom – lohnt sich bei separatem Zähler & viel Ladung.
Die genaue Höhe hängt von Ihrem Netzbetreiber ab. Wir beraten, welches Modul für Sie günstiger ist, und übernehmen die Anmeldung.
Fördermöglichkeiten – was steht Ihnen zu?
Echte Zuschüsse gibt es vor allem für Mehrparteienhäuser und Gewerbe. Hier die aktuellen Eckdaten – bitte beachten Sie den Förder-Hinweis darunter:
🏠 Einfamilienhaus
Zurzeit kein direkter Zuschuss – Ihr Vorteil ist die §14a-Netzentgelt-Reduzierung (110–190 €/Jahr) plus faire Festpreis-Installation.
Wallbox-Preis berechnen →🏢 Mehrfamilienhaus & WEG
Bundesförderung pro Stellplatz: 1.300 € (Vorverkabelung), 1.500 € (+ Ladepunkt), 2.000 € (bidirektional). Voraussetzung u. a. 100 % Ökostrom.
→ Offizielle Förderinfos (elektromobilitaet.nrw) Konzept anfragen →🏭 Gewerbe
NRW-Landesförderung „Laden für Beschäftigte": KMU bis 40 %, max. 1.500 €/Ladepunkt – mit Grünstrom & Installation durch Fachbetrieb.
→ Offizielle Förderinfos (elektromobilitaet.nrw) → Antragstelle (bra.nrw.de) Konzept anfragen →⚠️ Wichtiger Hinweis zu Förderungen – zum Aufklappen
- Förderprogramme ändern sich laufend – Töpfe, Konditionen und Fristen können sich kurzfristig anpassen oder auslaufen. Prüfen Sie deshalb immer den aktuellen Stand direkt bei den offiziellen Stellen:
- Unser Angebot: Wir erstellen Ihnen gerne das technische Konzept und ein passendes Angebot für die in Frage kommenden Förderreihen – damit Sie genau wissen, was förderfähig ist.
- Bitte beachten: Die Antragstellung muss durch Sie als Endkunde selbst erfolgen. Wichtig: Bei NRW-Förderungen muss der Antrag vor der Auftragsvergabe bzw. Bestellung gestellt und bewilligt sein – sprechen Sie uns also früh an.
§14a EnWG – die Technik dahinter
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Regelung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtend für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) mit einer Netzanschlussleistung über 4,2 kW. Dazu zählen:
- Wallboxen & Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
- Wärmepumpen (auch Hybrid-Heizsysteme)
- Klima- & Lüftungsanlagen mit elektrischem Antrieb
- Batteriespeicher (Netzbezug)
Was passiert bei der netzorientierten Steuerung?
- Droht eine lokale Überlastung des Stromnetzes, darf der Netzbetreiber die Bezugsleistung Ihrer Anlage temporär drosseln – nie aber komplett abschalten.
- Die Leistung darf dabei nie unter 4,2 kW sinken. Ihr E-Auto lädt also immer weiter – das entspricht ca. 20–50 km Reichweite pro Stunde.
- Die Steuerung erfolgt netzorientiert und selten – in der Praxis nur an wenigen Stunden im Jahr und vorrangig in Spitzenlastzeiten.
Voraussetzung: die technische Steuerbarkeit
Damit Ihre Anlage §14a-konform betrieben werden kann, ist eine steuerbare Einbindung erforderlich. Je nach Netzbetreiber und Modul gehört dazu:
- ein intelligentes Messsystem (iMSys) mit Smart-Meter-Gateway – bzw. eine zugelassene Übergangslösung,
- eine FNN-Steuerbox bzw. ein Steuergerät, über das der Netzbetreiber die Anlage ansteuern kann,
- bei dynamischer Steuerung (Modul 3) ein Energiemanagementsystem (EMS),
- je nach Modul ein separater Zählpunkt oder eine gemeinsame Messung.
Anmeldung & Pflichten
- Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW sind anmeldepflichtig beim Netzbetreiber.
- Im Gegenzug erhalten Sie die reduzierten Netzentgelte (Modul 1 oder 2).
- Wir übernehmen die fachgerechte Installation, die Einbindung der Steuerung und die Anmeldung – normgerecht nach VDE.
Eine ausführliche Aufschlüsselung der drei Module finden Sie hier: §14a EnWG: Module 1, 2 & 3 erklärt →
📥 §14a EnWG – Informationsflyer (PDF)
Alle wichtigen Punkte zu §14a EnWG, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und den reduzierten Netzentgelten – kompakt zum Nachlesen und Mitnehmen:
Wallbox in NRW – fair, normgerecht & §14a-konform
Privatkunden berechnen ihren Wallbox-Preis in 1 Minute. Für WEG & Gewerbe erstellen wir Ihnen ein individuelles Förder-Konzept – unverbindlich.
