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Wallbox NRW · §14a EnWG

Wallbox in NRW: bis zu 190 €/Jahr sparen – und Förderungen prüfen.

Über §14a EnWG senken Sie dauerhaft Ihre Netzentgelte – wir installieren, melden Ihre Wallbox normgerecht an und erstellen auf Wunsch das passende Förder-Konzept. Eingetragener Elektrofachbetrieb (HwK Köln) für Lohmar, Siegburg, Bonn, Köln & den Rhein-Sieg-Kreis.

★★★★★ 5,0 · 43 Bewertungen · Eingetragener Elektrofachbetrieb (HwK Köln)

So sparen Sie über §14a EnWG

Der Netzbetreiber darf Ihre Wallbox bei hoher Netzbelastung kurzzeitig in der Leistung regeln (nie ganz abschalten) – im Gegenzug erhalten Sie reduzierte Netzentgelte. Sie wählen das passende Modul:

Modul 1
110–190 € / Jahr

Pauschale Reduzierung des Netzentgelts – einfach & für die meisten Haushalte attraktiv.

Modul 2
bis 60 % günstiger

Reduzierter Arbeitspreis auf den Ladestrom – lohnt sich bei separatem Zähler & viel Ladung.

Die genaue Höhe hängt von Ihrem Netzbetreiber ab. Wir beraten, welches Modul für Sie günstiger ist, und übernehmen die Anmeldung.

Kurz vorab: §14a EnWG ist keine Förderung, sondern eine dauerhafte Reduzierung der Netzentgelte (ca. 110–190 €/Jahr, automatisch nach der Anmeldung). Eine direkte Wallbox-Förderung fürs Einfamilienhaus gibt es in NRW aktuell nicht mehr (Quelle: wirtschaft.nrw). Welche echten Zuschüsse es für WEG & Gewerbe gibt, sehen Sie hier:

Fördermöglichkeiten – was steht Ihnen zu?

Echte Zuschüsse gibt es vor allem für Mehrparteienhäuser und Gewerbe. Hier die aktuellen Eckdaten – bitte beachten Sie den Förder-Hinweis darunter:

🏠 Einfamilienhaus

Zurzeit kein direkter Zuschuss – Ihr Vorteil ist die §14a-Netzentgelt-Reduzierung (110–190 €/Jahr) plus faire Festpreis-Installation.

Wallbox-Preis berechnen →

🏢 Mehrfamilienhaus & WEG

Bundesförderung pro Stellplatz: 1.300 € (Vorverkabelung), 1.500 € (+ Ladepunkt), 2.000 € (bidirektional). Voraussetzung u. a. 100 % Ökostrom.

→ Offizielle Förderinfos (elektromobilitaet.nrw) Konzept anfragen →

🏭 Gewerbe

NRW-Landesförderung „Laden für Beschäftigte": KMU bis 40 %, max. 1.500 €/Ladepunkt – mit Grünstrom & Installation durch Fachbetrieb.

→ Offizielle Förderinfos (elektromobilitaet.nrw) → Antragstelle (bra.nrw.de) Konzept anfragen →
⚠️ Wichtiger Hinweis zu Förderungen – zum Aufklappen

§14a EnWG – die Technik dahinter

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Regelung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtend für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) mit einer Netzanschlussleistung über 4,2 kW. Dazu zählen:

  • Wallboxen & Ladepunkte für Elektrofahrzeuge
  • Wärmepumpen (auch Hybrid-Heizsysteme)
  • Klima- & Lüftungsanlagen mit elektrischem Antrieb
  • Batteriespeicher (Netzbezug)

Was passiert bei der netzorientierten Steuerung?

  • Droht eine lokale Überlastung des Stromnetzes, darf der Netzbetreiber die Bezugsleistung Ihrer Anlage temporär drosseln – nie aber komplett abschalten.
  • Die Leistung darf dabei nie unter 4,2 kW sinken. Ihr E-Auto lädt also immer weiter – das entspricht ca. 20–50 km Reichweite pro Stunde.
  • Die Steuerung erfolgt netzorientiert und selten – in der Praxis nur an wenigen Stunden im Jahr und vorrangig in Spitzenlastzeiten.

Voraussetzung: die technische Steuerbarkeit

Damit Ihre Anlage §14a-konform betrieben werden kann, ist eine steuerbare Einbindung erforderlich. Je nach Netzbetreiber und Modul gehört dazu:

  • ein intelligentes Messsystem (iMSys) mit Smart-Meter-Gateway – bzw. eine zugelassene Übergangslösung,
  • eine FNN-Steuerbox bzw. ein Steuergerät, über das der Netzbetreiber die Anlage ansteuern kann,
  • bei dynamischer Steuerung (Modul 3) ein Energiemanagementsystem (EMS),
  • je nach Modul ein separater Zählpunkt oder eine gemeinsame Messung.

Anmeldung & Pflichten

  • Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW sind anmeldepflichtig beim Netzbetreiber.
  • Im Gegenzug erhalten Sie die reduzierten Netzentgelte (Modul 1 oder 2).
  • Wir übernehmen die fachgerechte Installation, die Einbindung der Steuerung und die Anmeldung – normgerecht nach VDE.

Eine ausführliche Aufschlüsselung der drei Module finden Sie hier: §14a EnWG: Module 1, 2 & 3 erklärt →

📥 §14a EnWG – Informationsflyer (PDF)

Alle wichtigen Punkte zu §14a EnWG, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und den reduzierten Netzentgelten – kompakt zum Nachlesen und Mitnehmen:

📄 Informationsflyer herunterladen (PDF)

Wallbox in NRW – fair, normgerecht & §14a-konform

Privatkunden berechnen ihren Wallbox-Preis in 1 Minute. Für WEG & Gewerbe erstellen wir Ihnen ein individuelles Förder-Konzept – unverbindlich.

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