Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus – einmal richtig geplant.
Sechs Wallboxen, ein Hausanschluss, zwölf Eigentümer mit unterschiedlichen Interessen. Wir planen die Ladeinfrastruktur so, dass sie heute für die ersten zwei Fahrzeuge funktioniert und in fünf Jahren für zwölf. Konzessionierter Elektrofachbetrieb mit Sitz in Lohmar – im Einsatz in Nordrhein-Westfalen und auf Anfrage darüber hinaus.
★★★★★ 5,0 · 56 Bewertungen · Eingetragener Elektrofachbetrieb (HwK Köln)
Der Hausanschluss ist die Grenze, nicht die Wallbox
Sechs Wallboxen mit je 11 kW ziehen zusammen rund 96 A je Phase. Ein üblicher Hausanschluss im Mehrfamilienhaus liefert 63 A. Rechnerisch geht das nicht auf – erst recht nicht abends, wenn im Haus gekocht, geheizt und gewaschen wird.
Ohne Regelung bleiben drei Wege: weniger Ladepunkte, dauerhaft gedrosselte Wallboxen oder die Verstärkung des Hausanschlusses. Alle drei kosten Geld oder Komfort – und die Verstärkung bedeutet Tiefbau und eine unangenehme Diskussion über die Kostenverteilung in der Gemeinschaft.
Es gibt einen vierten Weg: Ein dynamisches Lastmanagement misst laufend, wie viel Strom das Gebäude gerade zieht, und gibt den Ladepunkten genau den Rest frei. Abends beim Kochspitzenwert lädt das Haus langsamer, nachts mit voller Leistung – die Fahrzeuge sind am Morgen trotzdem voll. Wie das im Detail funktioniert, steht auf unserer Seite zum Lastmanagement im Mehrfamilienhaus.

Gemeinsame Infrastruktur statt zwölf Einzelanschlüssen
Der teuerste Weg ist der, den viele Gemeinschaften zuerst gehen: Jeder Eigentümer lässt auf eigene Faust eine Leitung zu seinem Stellplatz ziehen. Nach dem vierten Mal ist der Steigeschacht voll, die Kosten sind vervierfacht und der Anschluss trotzdem überlastet.
Wirtschaftlich sinnvoll ist das Gegenteil: eine Trasse, ein Verteiler, eine Regelung – und daran so viele Ladepunkte, wie gebraucht werden.
- Einmal Tiefbau statt viermal: Kabeltrasse, Verteiler und Steigleitung entstehen in einem Zug. Jeder spätere Ladepunkt ist nur noch eine Stichleitung.
- Ein Lastmanagement für alle: Nur eine gemeinsame Regelung kann den Hausanschluss zuverlässig schützen. Einzeln installierte Wallboxen wissen nichts voneinander.
- Planbare Kosten je Partei: Die Grundinstallation lässt sich auf die Gemeinschaft umlegen, der einzelne Ladepunkt auf den jeweiligen Eigentümer. Das macht Beschlüsse deutlich leichter.
- Ein Ansprechpartner: Planung, Anmeldung, Installation, Inbetriebnahme und Dokumentation aus einer Hand – nicht von vier Firmen, die sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben.
Rechtlich hat jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 WEG einen Anspruch darauf, dass ihm eine Lademöglichkeit gestattet wird; Mieter können sich auf § 554 BGB berufen. Die Gemeinschaft entscheidet über das Wie, nicht über das Ob. Was das praktisch bedeutet, steht im Beitrag Wallbox als Mieter und in der WEG.
So läuft ein Projekt bei uns ab
Nach dem Ortstermin erhalten Sie ein Konzept mit der möglichen Anzahl an Ladepunkten und ein Festpreisangebot. Erst danach entscheiden Sie – und erst danach entsteht Aufwand für die Gemeinschaft.
- Ortstermin und BestandsaufnahmeWir sehen uns Hausanschluss, Zählerplatz, Steigeschacht und Stellplätze an und bewerten, wie viel Leistung tatsächlich zur Verfügung steht.
- LastkonzeptSie bekommen eine Aussage, wie viele Ladepunkte das Gebäude verträgt – mit Lastmanagement und ohne Verstärkung des Hausanschlusses.
- FestpreisangebotSchriftlich, aufgeteilt in Grundinstallation für die Gemeinschaft und Kosten je Ladepunkt. Auf Wunsch in einer Form, die sich für Förderanträge verwenden lässt.
- Anmeldung beim NetzbetreiberWir melden die Ladeeinrichtungen nach VDE-AR-N 4100 an und klären Messkonzept und Zählersetzung. Ab 12 kW kommt die Zustimmung des Netzbetreibers dazu.
- InstallationTrasse, Verteiler, Zähler- und Wandlertechnik im Vorzählerbereich, Ladepunkte und Controller – in Abschnitten, damit die Tiefgarage nutzbar bleibt.
- Inbetriebnahme und ÜbergabeParametrierung, Einweisung, Prüfung und Dokumentation nach DIN VDE 0100-600. Im ersten Betriebsjahr justieren wir die Regelparameter nach.
Welche Wallboxen im Mehrfamilienhaus passen
Die Regelung gibt die Anforderung vor, nicht die Marke. Wichtig ist, dass sich jeder Ladepunkt von außen in der Leistung begrenzen lässt und diese Begrenzung zurückmeldet – über OCPP 1.6J beherrschen das die gängigen Fabrikate.
Wir sind offizieller Vertriebspartner von go-e und setzen diese Geräte in Mehrparteienobjekten regelmäßig ein, weil unsere Regelung darauf abgestimmt und im Betrieb erprobt ist:
- go-e Charger für den Haushaltsbedarf: wenn jeder Stellplatz seinen eigenen Ladepunkt bekommt und intern nach Verbrauch umgelegt wird.
- go-e Charger PRO mit MID-Zähler: wenn Dienstwagen abgerechnet werden oder ein geeichter Zählwert im Gerät gefordert ist.
- Andere Fabrikate: lassen sich über OCPP 1.6J einbinden. Sie sind bei der Auswahl also nicht auf einen Hersteller festgelegt.
Eine Übersicht der Modelle mit technischen Daten finden Sie in unserem Wallbox-Katalog. Welche Variante in Ihrem Objekt sinnvoll ist, hängt vor allem von der Abrechnungsfrage ab.
Abrechnung: wann MID genügt und wann das Eichrecht greift
Diese Unterscheidung entscheidet über die Gerätewahl und über den Preis – deshalb klären wir sie vor dem Angebot, nicht danach.
- Interne Kostenverteilung in der Gemeinschaft: Hier genügen Verbrauchswerte je Ladepunkt. Unser Controller gibt sie je Standort, Ladepunkt und RFID-Karte als PDF in kWh aus.
- Abrechnung gegenüber Dritten: Sobald an Mieter, Besucher oder Dienstwagennutzer abgerechnet wird, verlangen MessEG und MessEV eichrechtskonforme Ladepunkte. Eine Regel- und Auswerteeinrichtung wie der Controller ersetzt das nicht.
Ausführlich im Beitrag MID oder eichrechtskonforme Wallbox.
Was wir übernehmen – und was bei der Gemeinschaft bleibt
Damit von Anfang an klar ist, wer wofür zuständig ist.
- Wir übernehmen: Ortstermin, Bewertung des Hausanschlusses, Lastkonzept, Zähler- und Wandlerkonzept für den Vorzählerbereich, Anmeldung der Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber, Installation der Ladeinfrastruktur und des Controllers, Inbetriebnahme, Parametrierung, Einweisung sowie Prüfung und Dokumentation nach DIN VDE 0100-600.
- Bei Ihnen bleibt: die Beschlussfassung in der Gemeinschaft, die Abstimmung mit der Hausverwaltung, die Entscheidung über die Kostenverteilung – und die Antragstellung bei Förderprogrammen einschließlich Fristen und Verwendungsnachweis.
Zum letzten Punkt ausführlich: förderfähige Angebote für WEG und Mehrfamilienhaus. Kurz gesagt liefern wir das Angebot und die technischen Unterlagen in der Form, die ein Förderantrag braucht – einreichen muss es der Eigentümer oder die Hausverwaltung.
Passende Themen
Technik, Recht und Förderung rund um Ladeinfrastruktur im Mehrparteienobjekt.
Häufige Fragen
Braucht jede Wallbox im Mehrfamilienhaus einen eigenen Zähler?
Reicht unser Hausanschluss für mehrere Wallboxen?
Muss die Eigentümergemeinschaft einstimmig zustimmen?
Können wir klein anfangen und später erweitern?
Wer meldet die Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber an?
Wie läuft die Abrechnung zwischen den Parteien?
Ladeinfrastruktur für Ihr Mehrfamilienhaus planen
Wir sehen uns das Objekt an und sagen Ihnen, wie viele Ladepunkte Ihr Hausanschluss trägt – mit einem Festpreisangebot, das sich in der Eigentümerversammlung vorlegen lässt.
