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Mehrfamilienhaus · WEG · Hausverwaltung

Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus – einmal richtig geplant.

Sechs Wallboxen, ein Hausanschluss, zwölf Eigentümer mit unterschiedlichen Interessen. Wir planen die Ladeinfrastruktur so, dass sie heute für die ersten zwei Fahrzeuge funktioniert und in fünf Jahren für zwölf. Konzessionierter Elektrofachbetrieb mit Sitz in Lohmar – im Einsatz in Nordrhein-Westfalen und auf Anfrage darüber hinaus.

★★★★★ 5,0 · 56 Bewertungen · Eingetragener Elektrofachbetrieb (HwK Köln)

Der Hausanschluss ist die Grenze, nicht die Wallbox

Sechs Wallboxen mit je 11 kW ziehen zusammen rund 96 A je Phase. Ein üblicher Hausanschluss im Mehrfamilienhaus liefert 63 A. Rechnerisch geht das nicht auf – erst recht nicht abends, wenn im Haus gekocht, geheizt und gewaschen wird.

Ohne Regelung bleiben drei Wege: weniger Ladepunkte, dauerhaft gedrosselte Wallboxen oder die Verstärkung des Hausanschlusses. Alle drei kosten Geld oder Komfort – und die Verstärkung bedeutet Tiefbau und eine unangenehme Diskussion über die Kostenverteilung in der Gemeinschaft.

Es gibt einen vierten Weg: Ein dynamisches Lastmanagement misst laufend, wie viel Strom das Gebäude gerade zieht, und gibt den Ladepunkten genau den Rest frei. Abends beim Kochspitzenwert lädt das Haus langsamer, nachts mit voller Leistung – die Fahrzeuge sind am Morgen trotzdem voll. Wie das im Detail funktioniert, steht auf unserer Seite zum Lastmanagement im Mehrfamilienhaus.

Tiefgarage mit mehreren Wallboxen an der Wand – Ladeinfrastruktur für ein Mehrfamilienhaus
Ausgebaute Ladeinfrastruktur in einer Tiefgarage: gemeinsame Vorverkabelung, Ladepunkte nach Bedarf. Bild: go-e

Gemeinsame Infrastruktur statt zwölf Einzelanschlüssen

Der teuerste Weg ist der, den viele Gemeinschaften zuerst gehen: Jeder Eigentümer lässt auf eigene Faust eine Leitung zu seinem Stellplatz ziehen. Nach dem vierten Mal ist der Steigeschacht voll, die Kosten sind vervierfacht und der Anschluss trotzdem überlastet.

Wirtschaftlich sinnvoll ist das Gegenteil: eine Trasse, ein Verteiler, eine Regelung – und daran so viele Ladepunkte, wie gebraucht werden.

  • Einmal Tiefbau statt viermal: Kabeltrasse, Verteiler und Steigleitung entstehen in einem Zug. Jeder spätere Ladepunkt ist nur noch eine Stichleitung.
  • Ein Lastmanagement für alle: Nur eine gemeinsame Regelung kann den Hausanschluss zuverlässig schützen. Einzeln installierte Wallboxen wissen nichts voneinander.
  • Planbare Kosten je Partei: Die Grundinstallation lässt sich auf die Gemeinschaft umlegen, der einzelne Ladepunkt auf den jeweiligen Eigentümer. Das macht Beschlüsse deutlich leichter.
  • Ein Ansprechpartner: Planung, Anmeldung, Installation, Inbetriebnahme und Dokumentation aus einer Hand – nicht von vier Firmen, die sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben.

Rechtlich hat jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 WEG einen Anspruch darauf, dass ihm eine Lademöglichkeit gestattet wird; Mieter können sich auf § 554 BGB berufen. Die Gemeinschaft entscheidet über das Wie, nicht über das Ob. Was das praktisch bedeutet, steht im Beitrag Wallbox als Mieter und in der WEG.

So läuft ein Projekt bei uns ab

Nach dem Ortstermin erhalten Sie ein Konzept mit der möglichen Anzahl an Ladepunkten und ein Festpreisangebot. Erst danach entscheiden Sie – und erst danach entsteht Aufwand für die Gemeinschaft.

  1. Ortstermin und BestandsaufnahmeWir sehen uns Hausanschluss, Zählerplatz, Steigeschacht und Stellplätze an und bewerten, wie viel Leistung tatsächlich zur Verfügung steht.
  2. LastkonzeptSie bekommen eine Aussage, wie viele Ladepunkte das Gebäude verträgt – mit Lastmanagement und ohne Verstärkung des Hausanschlusses.
  3. FestpreisangebotSchriftlich, aufgeteilt in Grundinstallation für die Gemeinschaft und Kosten je Ladepunkt. Auf Wunsch in einer Form, die sich für Förderanträge verwenden lässt.
  4. Anmeldung beim NetzbetreiberWir melden die Ladeeinrichtungen nach VDE-AR-N 4100 an und klären Messkonzept und Zählersetzung. Ab 12 kW kommt die Zustimmung des Netzbetreibers dazu.
  5. InstallationTrasse, Verteiler, Zähler- und Wandlertechnik im Vorzählerbereich, Ladepunkte und Controller – in Abschnitten, damit die Tiefgarage nutzbar bleibt.
  6. Inbetriebnahme und ÜbergabeParametrierung, Einweisung, Prüfung und Dokumentation nach DIN VDE 0100-600. Im ersten Betriebsjahr justieren wir die Regelparameter nach.

Welche Wallboxen im Mehrfamilienhaus passen

Die Regelung gibt die Anforderung vor, nicht die Marke. Wichtig ist, dass sich jeder Ladepunkt von außen in der Leistung begrenzen lässt und diese Begrenzung zurückmeldet – über OCPP 1.6J beherrschen das die gängigen Fabrikate.

Wir sind offizieller Vertriebspartner von go-e und setzen diese Geräte in Mehrparteienobjekten regelmäßig ein, weil unsere Regelung darauf abgestimmt und im Betrieb erprobt ist:

  • go-e Charger für den Haushaltsbedarf: wenn jeder Stellplatz seinen eigenen Ladepunkt bekommt und intern nach Verbrauch umgelegt wird.
  • go-e Charger PRO mit MID-Zähler: wenn Dienstwagen abgerechnet werden oder ein geeichter Zählwert im Gerät gefordert ist.
  • Andere Fabrikate: lassen sich über OCPP 1.6J einbinden. Sie sind bei der Auswahl also nicht auf einen Hersteller festgelegt.

Eine Übersicht der Modelle mit technischen Daten finden Sie in unserem Wallbox-Katalog. Welche Variante in Ihrem Objekt sinnvoll ist, hängt vor allem von der Abrechnungsfrage ab.

Abrechnung: wann MID genügt und wann das Eichrecht greift

Diese Unterscheidung entscheidet über die Gerätewahl und über den Preis – deshalb klären wir sie vor dem Angebot, nicht danach.

  • Interne Kostenverteilung in der Gemeinschaft: Hier genügen Verbrauchswerte je Ladepunkt. Unser Controller gibt sie je Standort, Ladepunkt und RFID-Karte als PDF in kWh aus.
  • Abrechnung gegenüber Dritten: Sobald an Mieter, Besucher oder Dienstwagennutzer abgerechnet wird, verlangen MessEG und MessEV eichrechtskonforme Ladepunkte. Eine Regel- und Auswerteeinrichtung wie der Controller ersetzt das nicht.

Ausführlich im Beitrag MID oder eichrechtskonforme Wallbox.

Was wir übernehmen – und was bei der Gemeinschaft bleibt

Damit von Anfang an klar ist, wer wofür zuständig ist.

  • Wir übernehmen: Ortstermin, Bewertung des Hausanschlusses, Lastkonzept, Zähler- und Wandlerkonzept für den Vorzählerbereich, Anmeldung der Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber, Installation der Ladeinfrastruktur und des Controllers, Inbetriebnahme, Parametrierung, Einweisung sowie Prüfung und Dokumentation nach DIN VDE 0100-600.
  • Bei Ihnen bleibt: die Beschlussfassung in der Gemeinschaft, die Abstimmung mit der Hausverwaltung, die Entscheidung über die Kostenverteilung – und die Antragstellung bei Förderprogrammen einschließlich Fristen und Verwendungsnachweis.

Zum letzten Punkt ausführlich: förderfähige Angebote für WEG und Mehrfamilienhaus. Kurz gesagt liefern wir das Angebot und die technischen Unterlagen in der Form, die ein Förderantrag braucht – einreichen muss es der Eigentümer oder die Hausverwaltung.

Passende Themen

Technik, Recht und Förderung rund um Ladeinfrastruktur im Mehrparteienobjekt.

Häufige Fragen

Braucht jede Wallbox im Mehrfamilienhaus einen eigenen Zähler?
Nicht zwingend. Üblich sind zwei Wege: ein gemeinsamer Anschluss für die Ladeinfrastruktur mit interner Abrechnung über die Ladepunkte, oder je Stellplatz eine Zuordnung zur Wohnungszählstelle. Welcher Weg passt, hängt vom Zählerplatz, vom Messkonzept des Netzbetreibers und davon ab, ob gegenüber Dritten abgerechnet wird. Wir klären das vor dem Angebot.
Reicht unser Hausanschluss für mehrere Wallboxen?
In den meisten Gebäuden ja – aber nur mit Lastmanagement. Sechs Wallboxen mit je 11 kW ziehen zusammen rund 96 A je Phase, ein üblicher Hausanschluss im Mehrfamilienhaus liefert 63 A. Ein dynamisches Lastmanagement verteilt die tatsächlich freie Leistung und hält den Anschluss jederzeit unter seinem Grenzwert. Eine Verstärkung des Hausanschlusses ist dann meist nicht nötig.
Muss die Eigentümergemeinschaft einstimmig zustimmen?
Nein. Seit der WEG-Reform hat jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 WEG einen Anspruch darauf, dass ihm eine Lademöglichkeit gestattet wird. Die Gemeinschaft entscheidet über die Art der Durchführung, nicht über das Ob. Zur konkreten Beschlussfassung berät Ihre Hausverwaltung oder ein Fachanwalt – wir liefern die technische Grundlage dafür.
Können wir klein anfangen und später erweitern?
Ja, und das ist der wirtschaftlich sinnvollste Weg. Die Vorverkabelung und der Verteiler entstehen einmal für das ganze Gebäude, die Ladepunkte kommen nach Bedarf dazu. Neue Wallboxen werden beim Netzbetreiber angemeldet und anschließend im Dashboard aufgenommen – ohne erneuten Eingriff in die Installation. Nach oben sind Sie dabei nicht begrenzt: Ein Controller bedient bis zu 20 Ladepunkte, größere Anlagen bauen wir mit mehreren Controllern auf.
Wer meldet die Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber an?
Das übernehmen wir. Die Anmeldung nach VDE-AR-N 4100 darf nur ein im Installateursverzeichnis eingetragener Elektrofachbetrieb durchführen. Ab 12 kW Gesamtleistung kommt zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers dazu.
Wie läuft die Abrechnung zwischen den Parteien?
Für die interne Kostenverteilung genügen die Verbrauchswerte je Ladepunkt und RFID-Karte. Sobald gegenüber Dritten abgerechnet wird – etwa an Mieter oder Besucher – sind nach MessEG und MessEV eichrechtskonforme Ladepunkte erforderlich. Diese Unterscheidung klären wir vor der Auswahl der Wallboxen.

Ladeinfrastruktur für Ihr Mehrfamilienhaus planen

Wir sehen uns das Objekt an und sagen Ihnen, wie viele Ladepunkte Ihr Hausanschluss trägt – mit einem Festpreisangebot, das sich in der Eigentümerversammlung vorlegen lässt.