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Blog · Wallbox-Ratgeber

Wallbox als Mieter und im Mehrfamilienhaus: Ihre Rechte 2026

📅 11. Juni 2026 🏷 Wallbox-Ratgeber
Mieter haben nach §554 BGB und Eigentümer nach §20 WEG einen Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit.

Seit der WEG-Reform 2020 haben Mieter und Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit. Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft können den Einbau grundsätzlich nicht verbieten – nur über die Art der Umsetzung mitbestimmen. Wir planen Wallboxen für Tiefgaragen und Mehrparteienhäuser fachgerecht.

Ihr Recht auf eine Wallbox

Mit der WEG-Reform 2020 hat der Gesetzgeber den Anspruch klar geregelt: Mieter können sich nach §554 BGB auf den Einbau einer Lademöglichkeit berufen, Wohnungseigentümer nach §20 WEG. Der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft kann den Einbau im Regelfall nicht verbieten – mitreden darf er nur über die konkrete, fachgerechte Ausführung.

Als Mieter: das sollten Sie beachten

Als Eigentümer in der WEG

Sie stellen einen Antrag in der Eigentümerversammlung. Die Gemeinschaft entscheidet nicht mehr über das Ob, sondern nur über das Wie – also etwa über ein gemeinsames Lastmanagement-Konzept für die ganze Tiefgarage. Das ist oft sogar sinnvoll, weil später weitere Bewohner nachrüsten wollen.

Die Technik im Mehrfamilienhaus

Ablauf mit uns

Wir nehmen die Situation in Garage oder Stellplatz auf, planen ein tragfähiges (Last-)Konzept, stimmen uns mit dem Netzbetreiber ab und montieren fachgerecht. Ob einzelne Wallbox oder Konzept für die ganze Gemeinschaft – fragen Sie uns einfach über das Kontaktformular an. Eine Übersicht der Leistung finden Sie auf der Wallbox-Montage-Seite.

Häufige Fragen

Kann mein Vermieter die Wallbox verbieten?
Im Regelfall nein. Seit der WEG-Reform 2020 haben Mieter nach §554 BGB einen Anspruch auf Zustimmung zum Einbau einer Lademöglichkeit. Der Vermieter darf nur über die fachgerechte Ausführung mitbestimmen.
Wer zahlt die Wallbox in der Mietwohnung?
Die Kosten für Anschaffung, Einbau und Betrieb trägt in der Regel der Mieter, der die Lademöglichkeit nutzt. Den Rückbau bei Auszug sollten Sie vorab vertraglich klären.
Brauche ich im Mehrfamilienhaus ein Lastmanagement?
Sobald mehrere Wallboxen an einem Hausanschluss hängen, ist ein Lastmanagement sinnvoll oder nötig, damit der Anschluss nicht überlastet wird. Wir planen das passend zu Ihrem Gebäude.
Bekomme ich einen eigenen Zähler für den Ladestrom?
Ja, der Ladestrom kann separat erfasst und abgerechnet werden, getrennt von der Wohnungs- und Allgemeinversorgung.

Wallbox vom Fachbetrieb – Festpreis in 2 Minuten

Berechnen Sie online Ihren unverbindlichen Richtpreis. Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernehmen wir komplett – im gesamten Rhein-Sieg-Kreis, Bonn und Köln.