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Blog · Wallbox-Ratgeber

Wallbox und Wärmepumpe gemeinsam anschließen – was §14a bedeutet

📅 11. Juni 2026 🏷 Wallbox-Ratgeber
Wallbox und Wärmepumpe laufen über ein Lastmanagement gemeinsam am Hausanschluss und sind nach §14a steuerbar eingebunden.

Wallbox und Wärmepumpe gelten beide als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG. Seit 2024 müssen neue Anlagen ab 4,2 kW steuerbar sein – dafür erhalten Sie reduzierte Netzentgelte. Mit einem passenden Lastmanagement laufen Wallbox und Wärmepumpe auch an einem Hausanschluss problemlos zusammen.

Was §14a EnWG verlangt

Seit Januar 2024 müssen neue steuerbare Verbraucher ab 4,2 kW – dazu zählen Wallboxen und Wärmepumpen – beim Netzbetreiber gemeldet und steuerbar eingebunden werden. „Steuerbar" heißt: Im seltenen Engpassfall darf der Netzbetreiber die Leistung kurzzeitig reduzieren. Eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt dabei immer garantiert – Ihr Auto lädt also auch dann noch schneller als an der Haushaltssteckdose.

Zwei steuerbare Verbraucher an einem Anschluss

Wallbox und Wärmepumpe gemeinsam zu betreiben ist kein Problem – im Gegenteil, es ist der Normalfall im modernen Haus. Wichtig ist, dass beide korrekt nach §14a angemeldet und über eine gemeinsame Steuerung eingebunden werden, damit der Hausanschluss nicht überlastet wird.

Modul 1, 2 oder 3 – Ihre Wahl bei den Netzentgelten

Welche Variante sich für Sie rechnet, hängt von Ihrem Verbrauch ab. Wir richten die Technik so ein, dass Ihre Wahl flexibel bleibt. Mehr Hintergrund auf unserer §14a-Infoseite.

Lastmanagement: damit nichts überlastet

Ein dynamisches Lastmanagement misst laufend, wie viel Leistung gerade frei ist, und verteilt sie intelligent zwischen Haushalt, Wärmepumpe und Wallbox. So müssen Sie Ihren Hausanschluss in vielen Fällen nicht verstärken lassen – das spart Kosten.

Zählerschrank vorbereiten

Damit beide Verbraucher §14a-konform laufen, muss der Zählerschrank Platz für die Steuerungstechnik (und perspektivisch das intelligente Messsystem) bieten. Ist Ihre Anlage älter, kombinieren wir die Zählerschrank-Sanierung sinnvoll mit der Wallbox-Montage – ein Termin, ein Festpreis.

Häufige Fragen

Drosselt der Netzbetreiber wirklich meine Wallbox?
Nur im seltenen Engpassfall und nur kurzzeitig. Eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt immer garantiert – Sie laden also weiterhin deutlich schneller als an einer Steckdose.
Reicht mein Hausanschluss für Wallbox und Wärmepumpe?
In vielen Fällen ja, wenn ein dynamisches Lastmanagement die verfügbare Leistung intelligent verteilt. Wir prüfen das bei der Planung und sagen Ihnen klar, ob eine Verstärkung nötig ist.
Brauche ich einen extra Zähler?
Häufig wird die steuerbare Einrichtung gesondert erfasst. Wir stimmen die Zähler- und Messtechnik mit dem Netzbetreiber ab und bereiten den Zählerschrank entsprechend vor.
Was bringt §14a finanziell?
Sie erhalten dauerhaft reduzierte Netzentgelte – entweder als pauschale Reduzierung (Modul 1) oder als prozentualen Rabatt (Modul 2). Welche Variante günstiger ist, hängt von Ihrem Verbrauch ab.

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