E-Check & DGUV V3-Prüfung
Wir prüfen Ihre elektrische Anlage und Geräte auf Sicherheit: der E-Check für Privat, Vermieter und Immobilienverkauf, die DGUV-V3-Prüfung für Betriebe. Sie erhalten ein nachvollziehbares Prüfprotokoll – wichtig für Versicherung, Arbeitsschutz und Werterhalt. Im Rhein-Sieg-Kreis, in Bonn und Köln.
E-Check: Sicherheit für Privat & Vermieter
Der E-Check ist die normgerechte Überprüfung Ihrer Elektroinstallation und der angeschlossenen Geräte. Sinnvoll bei älteren Anlagen, beim Immobilienkauf oder -verkauf und für Vermieter, die ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Viele Versicherer honorieren einen aktuellen E-Check.
DGUV V3: Pflicht für Betriebe
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre ortsfesten Anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen (DGUV Vorschrift 3, VDE 0701/0702). Das dient dem Arbeitsschutz und ist im Schadensfall gegenüber Versicherung und Berufsgenossenschaft relevant.
So läuft die Prüfung ab
- Begehung und Sichtprüfung der Anlage bzw. Geräte
- Messung nach den einschlägigen VDE-Normen
- Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen (z. B. FI/RCD)
- Dokumentation im Prüfprotokoll, Prüfplakette für Geräte
- Empfehlung zur Behebung etwaiger Mängel – auf Wunsch direkt durch uns
FAQ: E-Check & DGUV V3
Ist die DGUV-V3-Prüfung Pflicht?
Wie oft muss geprüft werden?
Was ist der Unterschied zwischen E-Check und DGUV V3?
Bekomme ich ein Prüfprotokoll?
Elektroprüfung anfragen
Ob E-Check für die Immobilie oder DGUV V3 für den Betrieb – wir prüfen normgerecht und mit Protokoll.
Das sagen unsere Kunden
5,0 von 5 aus 56 Google-Rezensionen
„Herr Woznik hat in der Garage unseres Hauses eine Wallbox/Ladestation installiert und angemeldet. Alles zeitnah und schnell erledigt, super freundlich, sehr zu empfehlen.“
„Super zuverlässig, sauber und preislich mehr als fair.“
„Besonders beeindruckt hat mich die komplett digitale Abwicklung im Vorfeld: Ich musste lediglich Fotos vom Zählerschrank und vom geplanten Kabelweg schicken, alles Weitere wurde unkompliziert per Nachricht geklärt – ohne einen einzigen Vor-Ort-Termin für die Angebotserstellung.“
