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Förderung · WEG & Hausverwaltung

Förderfähige Angebote für WEG und Mehrfamilienhaus.

Für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienobjekten gibt es immer wieder Förderprogramme von Bund, Land und einzelnen Kommunen. Wir liefern Angebot und technische Unterlagen so, dass sie sich für einen Antrag verwenden lassen. Die Antragstellung, die Fristen und den Verwendungsnachweis übernimmt der Eigentümer oder die Hausverwaltung.

★★★★★ 5,0 · 56 Bewertungen · Eingetragener Elektrofachbetrieb (HwK Köln)

Die Aufgabenteilung, klar benannt

Förderrecht bindet bestimmte Pflichten fest an den Antragsteller. Deshalb sagen wir vorab und schriftlich, was wir leisten – und was nicht.

  • Wir liefern: Ortstermin und Bestandsaufnahme, Lastkonzept mit der möglichen Anzahl an Ladepunkten, Festpreisangebot mit getrennt ausgewiesenen Positionen, technische Beschreibung der Anlage, Nachweis der Eintragung im Installateursverzeichnis, Anmeldung beim Netzbetreiber sowie nach Fertigstellung Prüfprotokoll und Anlagendokumentation.
  • Sie übernehmen: Auswahl des Programms, Antragstellung, Einhaltung der Fristen, Kommunikation mit dem Fördergeber, Beschlussfassung in der Gemeinschaft und nach Abschluss den Verwendungsnachweis.

Diese Trennung ist kein Zurückziehen aus der Verantwortung, sondern eine Folge der Förderbedingungen: Antragsteller ist immer der Eigentümer oder die Gemeinschaft, vertreten durch die Hausverwaltung. Ein Handwerksbetrieb kann diese Rolle nicht übernehmen.

Was ein förderfähiges Angebot enthalten muss

Anträge scheitern selten an der Technik und häufig an der Form des Angebots. Diese Punkte bringen wir standardmäßig unter.

  • Eindeutig beschriebene Maßnahme: was gebaut wird, an welchem Objekt, mit welcher Anzahl an Ladepunkten und welcher Leistung je Ladepunkt.
  • Getrennte Positionen: Ladepunkte, Lastmanagement, Installationsleistungen, Mess- und Zählertechnik sowie Tiefbau jeweils mit Einzelpreisen – damit sich geförderte und nicht geförderte Anteile trennen lassen.
  • Grundinstallation und Ladepunkt getrennt: viele Programme fördern die gemeinschaftliche Infrastruktur anders als den einzelnen Ladepunkt.
  • Nachweis der Fachbetriebseigenschaft: Eintragung im Installateursverzeichnis des Netzbetreibers.
  • Datum und Gültigkeitsdauer: viele Programme verlangen ein Angebot, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig ist.
  • Technische Beschreibung als Anlage: Datenblätter der Ladepunkte und des Lastmanagements. Für unseren Controller stehen Prospekt und Datenblatt als PDF bereit.

Die Reihenfolge entscheidet

Der häufigste und ärgerlichste Fehler: Der Auftrag wird erteilt, bevor der Antrag gestellt ist. Bei den meisten Programmen ist die Förderung damit verloren.

  1. Ortstermin und KonzeptWir nehmen das Objekt auf und erstellen Lastkonzept und Festpreisangebot. Bis hierher entstehen Ihnen keine Verpflichtungen.
  2. Programm prüfenSie oder Ihre Hausverwaltung wählen das passende Programm und lesen die Bedingungen – insbesondere, ab wann mit dem Vorhaben begonnen werden darf.
  3. Antrag stellenMit unserem Angebot und den technischen Unterlagen. Rückfragen zur Technik beantworten wir.
  4. Bewilligung abwartenErst danach den Auftrag erteilen, sofern das Programm nichts anderes zulässt.
  5. AusführungInstallation, Anmeldung beim Netzbetreiber, Inbetriebnahme und Dokumentation.
  6. VerwendungsnachweisSie reichen ein, wir liefern die dafür nötigen Unterlagen: Rechnung, Prüfprotokoll und Anlagendokumentation.

Sagen Sie uns früh, dass eine Förderung geplant ist. Dann richten wir Angebot und Zeitplan von Anfang an danach aus.

Wo Sie aktuelle Programme finden

Förderprogramme für Ladeinfrastruktur ändern sich häufig, laufen aus und starten neu. Deshalb nennen wir hier bewusst keine Namen und Beträge, die morgen falsch sein können.

  • Förderdatenbank des Bundes: Übersicht über Programme von Bund, Ländern und EU, filterbar nach Thema und Zielgruppe.
  • Förderportale des Landes NRW: Landesprogramme, teilweise speziell für Mehrfamilienhäuser und Quartiere.
  • Ihr Stadtwerk und Ihre Kommune: kleinere regionale Zuschüsse, die oft übersehen werden.
  • Ihre Hausverwaltung: hat in der Regel den Überblick über das, was für Objekte dieser Art in Frage kommt.

Für Privatkunden und kleinere Vorhaben haben wir die Lage auf der Seite Wallbox-Förderung in NRW zusammengefasst. Dauerhaft und unabhängig von Programmen wirkt außerdem §14a EnWG mit reduzierten Netzentgelten.

Passende Themen

Von der Planung über die Technik bis zur Abrechnung.

Häufige Fragen

Übernehmen Sie die Förderantragstellung für uns?
Nein. Wir erstellen das Angebot und die technischen Unterlagen in der Form, die ein Antrag verlangt, und beantworten Rückfragen zur Technik. Den Antrag selbst stellt der Eigentümer oder die Hausverwaltung – ebenso die Fristenüberwachung und den Verwendungsnachweis. Diese Aufgaben sind förderrechtlich an den Antragsteller gebunden.
Was macht ein Angebot förderfähig?
Es muss die geförderte Maßnahme eindeutig beschreiben und von nicht geförderten Positionen trennen: Anzahl und Leistung der Ladepunkte, Lastmanagement, Installationsleistungen, Mess- und Zählertechnik, jeweils mit Einzelpreisen. Dazu kommen Firmierung, Datum, Gültigkeit und der Nachweis, dass ein eingetragener Elektrofachbetrieb ausführt.
Dürfen wir vor der Bewilligung schon beauftragen?
Bei den meisten Programmen nicht – üblich ist die Regel, dass mit dem Vorhaben erst nach Antragstellung oder nach Bewilligung begonnen werden darf. Ein zu früh erteilter Auftrag kann die Förderung kosten. Prüfen Sie diesen Punkt in den Bedingungen Ihres Programms, bevor Sie uns beauftragen.
Welche Förderprogramme gibt es aktuell?
Das ändert sich laufend, deshalb nennen wir hier bewusst keine Programme mit Namen und Beträgen. Aktuelle Programme finden Sie über die Förderdatenbank des Bundes, die Förderportale des Landes NRW und bei Ihrem Stadtwerk. Ihre Hausverwaltung hat den Überblick über das, was für Ihr Objekt in Frage kommt.
Kann ein Angebot nachträglich angepasst werden?
Ja. Wenn der Fördergeber eine andere Gliederung, eine getrennte Ausweisung einzelner Positionen oder zusätzliche technische Angaben verlangt, passen wir das Angebot an. Das ist Teil unserer Leistung und kostet Sie nichts extra.
Gilt das auch für vermietete Objekte und Gewerbe?
Ja. Die Aufgabenteilung ist dieselbe: Wir liefern Angebot und Unterlagen, der Antragsteller reicht ein. Bei gewerblich genutzten Objekten kommt häufig die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 dazu, die wir ebenfalls übernehmen können.

Angebot für Ihren Förderantrag

Sagen Sie uns, welches Programm Sie nutzen möchten. Wir erstellen das Angebot in der passenden Gliederung und liefern die technischen Unterlagen dazu.