§14a EnWG: Modul 1, 2 & 3 erklärt
Nach §14a EnWG müssen steuerbare Verbraucher ab 4,2 kW (Wallbox, Wärmepumpe) steuerbar eingebunden werden. Im Gegenzug erhalten Sie reduzierte Netzentgelte – pauschal über Modul 1, prozentual über Modul 2 oder zeitvariabel über das in Vorbereitung befindliche Modul 3. Eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt immer garantiert.
Die drei Module im Überblick
Modul 1 – pauschale Reduzierung
Sie erhalten eine feste, jährliche Reduzierung der Netzentgelte – unabhängig vom konkreten Verbrauch. Einfach und planbar.
Modul 2 – prozentualer Rabatt
Statt einer Pauschale bekommen Sie einen prozentualen Rabatt auf den Arbeitspreis des Netzentgelts. Das kann sich bei höherem Ladebedarf stärker lohnen.
Modul 3 – zeitvariabel (in Vorbereitung)
Ein künftig kombinierbares Modul mit zeitvariablen Netzentgelten, das gezieltes Laden in günstigen Zeitfenstern belohnt.
Wichtig: die Mindestleistung bleibt garantiert
Auch wenn der Netzbetreiber im seltenen Engpassfall drosselt, bleibt eine Mindestleistung von 4,2 kW erhalten – Sie laden also immer schneller als an der Haushaltssteckdose. Wir binden Ihre Wallbox so ein, dass Ihre Wahl zwischen Modul 1 und 2 flexibel bleibt. Passt auch für die Wärmepumpe; Praxis im Wallbox+Wärmepumpe-Beitrag.
FAQ: §14a EnWG Module
Welches §14a-Modul ist besser, 1 oder 2?
Was ist die garantierte Mindestleistung?
Gilt §14a auch für Wärmepumpen?
Muss ich mich um die Module selbst kümmern?
Wallbox §14a-konform einbinden lassen
Wir installieren steuerbar und sichern Ihnen die reduzierten Netzentgelte – fragen Sie uns an.
