Wallbox-Genehmigung für 22 kW
Wallboxen bis 12 kW sind beim Netzbetreiber nur anmeldepflichtig, über 12 kW – also typische 22-kW-Geräte – genehmigungspflichtig. Der Netzbetreiber prüft die Netzsituation und kann die Leistung auf 11 kW begrenzen. Die Genehmigung holen wir komplett für Sie ein.
Anmeldung oder Genehmigung – der Unterschied
Bis 12 kW (in der Praxis 11 kW) genügt die Anmeldung: Die Wallbox darf sofort laufen. Über 12 kW – also bei 22 kW – ist eine Genehmigung nötig. Der Netzbetreiber muss vor der Inbetriebnahme aktiv zustimmen und kann Auflagen machen oder die Leistung begrenzen.
So läuft die Genehmigung ab
- Wir reichen den Antrag als eingetragener Fachbetrieb über das Installateursverzeichnis ein
- Der Netzbetreiber prüft die Anschlusssituation
- Häufig wird die Genehmigung an eine Drosselung auf 11 kW geknüpft
- Nach Freigabe nehmen wir die Wallbox in Betrieb
Lohnt sich 22 kW überhaupt?
Für die meisten Haushalte reicht 11 kW – das Auto lädt über Nacht voll und viele Fahrzeuge nehmen ohnehin nur 11 kW AC auf. 22 kW lohnt sich bei Fuhrpark, Mehrfachnutzung oder passenden Fahrzeugen. Den ausführlichen Vergleich finden Sie im Beitrag 11 kW oder 22 kW Wallbox. Welcher Netzbetreiber für Sie zuständig ist, zeigt die Netzbetreiber-Übersicht.
FAQ: 22-kW-Wallbox genehmigen
Ist eine 22-kW-Wallbox genehmigungspflichtig?
Kann der Netzbetreiber 22 kW ablehnen?
Wie lange dauert die Genehmigung?
Kann ich eine 22-kW-Wallbox auf 11 kW drosseln?
22-kW-Wallbox installieren lassen?
Wir holen die Genehmigung ein und installieren fachgerecht – berechnen Sie vorab Ihren Festpreis.
